Ihr Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht in Neustadt und Umgebung!

Egal ob aus Unachtsamkeit oder weil man es eilig ist, kommt es schnell zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr. Unabhängig, ob Sie innerorts oder außerhalb einer Ortschaft geblitzt wurden, wird ihnen ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt werden. Sie erhalten einen Anhörungsbogen seitens der Bußgeldstelle, im dem Sie Angaben zu ihrer Person und zu der Sache machen können. Was viele jedoch nicht wissen, ist dass ein Großteil dieser Bescheide falsch sind. Sie fragen sich bestimmt, welches Bußgeld droht, ob Sie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten oder ob gar ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wird. Dies kann jedoch ein Rechtsanwalt nur mittels der Akteneinsicht feststellen. Ob die Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit im Bußgeldbescheid angedrohte Strafe tatsächlich rechtens ist, sollten Sie schnellstmöglich von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Sie sind nicht verpflichtet Angaben zur Sache selbst zu machen. Dies sollten Sie sogar tunlichst vermeiden, zumindest bis der Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte. Auch dürfen Sie nicht außer Acht lassen, dass bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg Sie damit rechnen müssen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen. Nicht vergessen sollten Sie, dass Ihnen auch die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht, wenn Sie ihren Führerschein wegen zu vieler Punkte abgeben müssen. Sie sollten Sie unbedingt vermeiden.


Aber auch wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, kann es sein, dass ihnen ein Bußgeld droht oder wenn Sie unter Alkohol oder Drogeneinfluss gefahren sind, Sie ihren Führerschein erstmal abgeben müssen. Unter keinen Umständen, selbst wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie vor Ort Angaben gegenüber der Polizei tätigen. Die meisten stehen unter Schock, sind nervös und wissen im Nachhinein nicht mehr, was sie eigentlich für Angaben gegenüber der Polizei getätigt haben. Sie müssen lediglich Angaben zu ihrer Person machen und ihre Papiere (Führerschein und Fahrzeugschein) zeigen. Sollten Sie diese nicht bei sich haben, können Sie diese der zuständigen Behörde nachreichen, müssen jedoch mit einem Bußgeld rechnen. Oftmals sind auch Zeugen am Unfallort und können Angaben zum Hergang tätigen. Diese können in einem späteren gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein, da sie den Unfall von außen als neutrale Personen beobachtet haben.


Sollten gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt werden, wird ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen, da sie als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr gesehen werden. Es kann jedoch auch eine Ausnahme geben, wir zuletzt das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied. Da verursachte die Autofahrerin einen Schaden von 2.000,- Euro. Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Führerscheinentzug nicht gerechtfertigt sei, da sich die Autofahrerin in einer psychischen Ausnahmesituation befand und sie nicht ungeeignet zum Führen eines Autos sei. Auch in seinem solchen Fall kann ich ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung sagen, dass Sie besser keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden tätigen, bis ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt hat. Erst dann kann gemeinsam eine Strategie erarbeitet werden. Kontaktieren Sie daher umgehen, noch bevor Sie eine Aussage gegenüber der Polizei machen, einen Rechtsanwalt.

Das sollte ich als Mandant wissen!

 

Oftmals haben Mandanten bei Ihrem Erstkontakt zu mir als Rechtsanwältin bereits Aussagen bei Ermittlungsbehörden getätigt, Anhörungsbogen ausgefüllt oder waren im Vorfeld bereits in irgendeiner Form tätig. Als Rechtsanwalt ist es nach solchen Aussagen, oftmals schwer ein Verfahren in die richrtige Richtung zu lenken, da diese Aussagen immer im Raum stehen werden.  Beachten Sie daher bitte immer die folgenden Punkte:

 

- Sie haben das Recht zu schweigen!

- Machen Sie keine Angaben als Beschuldigte/r!

- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt!

- Eine telefonische Ersteinschätzung ist bei mir kostenfrei!

  - Auch als Zeuge müssen Sie nicht bei der Polizei aussagen!

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

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