Egal ob aus Unachtsamkeit oder weil man es eilig ist, kommt es
schnell zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr.
Unabhängig, ob Sie innerorts oder außerhalb einer Ortschaft geblitzt
wurden, wird ihnen ein Bußgeldbescheid nach einer
Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt werden. Sie erhalten einen
Anhörungsbogen seitens der Bußgeldstelle, im dem Sie Angaben zu ihrer
Person und zu der Sache machen können. Was viele jedoch nicht wissen,
ist dass ein Großteil dieser Bescheide falsch sind. Sie fragen sich
bestimmt, welches Bußgeld droht, ob Sie Punkte im Fahreignungsregister
in Flensburg erhalten oder ob gar ein Fahrverbot gegen Sie verhängt
wird. Dies kann jedoch ein Rechtsanwalt nur mittels der Akteneinsicht
feststellen. Ob die Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit im
Bußgeldbescheid angedrohte Strafe tatsächlich rechtens ist, sollten Sie
schnellstmöglich von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Sie sind
nicht verpflichtet Angaben zur Sache selbst zu machen. Dies sollten Sie
sogar tunlichst vermeiden, zumindest bis der Anwalt Einsicht in die
Ermittlungsakte nehmen konnte. Auch dürfen Sie nicht außer Acht lassen,
dass bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg Sie damit
rechnen müssen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen. Nicht
vergessen sollten Sie, dass Ihnen auch die MPU
(medizinisch-psychologische Untersuchung) droht, wenn Sie ihren
Führerschein wegen zu vieler Punkte abgeben müssen. Sie sollten Sie
unbedingt vermeiden.
Aber auch wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, kann es
sein, dass ihnen ein Bußgeld droht oder wenn Sie unter Alkohol oder
Drogeneinfluss gefahren sind, Sie ihren Führerschein erstmal abgeben
müssen. Unter keinen Umständen, selbst wenn Sie der Auffassung sind,
dass Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie
vor Ort Angaben gegenüber der Polizei tätigen. Die meisten stehen unter
Schock, sind nervös und wissen im Nachhinein nicht mehr, was sie
eigentlich für Angaben gegenüber der Polizei getätigt haben. Sie müssen
lediglich Angaben zu ihrer Person machen und ihre Papiere (Führerschein
und Fahrzeugschein) zeigen. Sollten Sie diese nicht bei sich haben,
können Sie diese der zuständigen Behörde nachreichen, müssen jedoch mit
einem Bußgeld rechnen. Oftmals sind auch Zeugen am Unfallort und können
Angaben zum Hergang tätigen. Diese können in einem späteren
gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein, da sie den Unfall von außen
als neutrale Personen beobachtet haben.
Sollten gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt werden, wird ihnen
mit großer Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen, da sie als
ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr gesehen werden. Es kann
jedoch auch eine Ausnahme geben, wir zuletzt das hanseatische
Oberlandesgericht Hamburg entschied. Da verursachte die Autofahrerin
einen Schaden von 2.000,- Euro. Das hanseatische Oberlandesgericht
Hamburg kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Führerscheinentzug nicht
gerechtfertigt sei, da sich die Autofahrerin in einer psychischen
Ausnahmesituation befand und sie nicht ungeeignet zum Führen eines Autos
sei. Auch in seinem solchen Fall kann ich ihnen aus meiner langjährigen
Erfahrung sagen, dass Sie besser keine Angaben gegenüber den
Ermittlungsbehörden tätigen, bis ein Rechtsanwalt Akteneinsicht
beantragt hat. Erst dann kann gemeinsam eine Strategie erarbeitet
werden. Kontaktieren Sie daher umgehen, noch bevor Sie eine Aussage
gegenüber der Polizei machen, einen Rechtsanwalt.